1. Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum der gelieferten Gegenstände geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die gesamten uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten getilgt hat. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, das Kaufobjekt sofort an uns oder einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragten Dritten berechtigt, das Kaufobjekt abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige sind wie innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieses Schreibens berechtigt, das Kaufobjekt und mögliche andere Sicherheiten nach unserem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum – insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmungen – sowie von allen an unserem Eigentum eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Er ist zum Einsatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltkosten – verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt. Er darf jedoch nicht durch Abtretung über seine Forderung aus dem Weiterverkauf verfügen. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

2. Aufrechnung:

Der Käufer kann sich durch Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen nur dann befreien, wenn diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

3. Lieferzeit und Lieferumfang:

Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreien Sendungen. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und alle Mängel, Falschlieferungen und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Warenübergabe zu rügen, und zwar schriftlich uns an dem Transporteur gegenüber.

4. Preise:

Unsere Preise gelten Laut Vereinbarung. Ist über die gesetzliche Mehrwertsteuer keine besondere Vereinbarung getroffen, so gilt der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer und den Kosten der Verpackung. Wünscht der Besteller Versendung bzw. Lieferung an einen Sitz, so trägt der Besteller auch die daraus resultierenden Kosten, falls nicht anders ausdrücklich schriftlich bestätigt.

5. Zahlung:

Hier gelten die auf der Vorderseite gedruckten Bedingungen. Ergänzend hierzu folgendes: Bei der Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 3% über dem amtlichen Bankdiskontsatz, mindestens aber 9,5% berechnet, soweit wir nicht höhere Zinsen für Inanspruchnahme von Bankkrediten haben aufwenden müssen. Der Erwerber kommt mit Ablauf der umseitig aufgeführten Frist in Verzug. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen, und zwar diskont – und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto als Zahlung.

6. Versand:

Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer etc., spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. Zur Transportsicherung sind wir nur aud ausdrückliches schriftliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebene Adresse des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

7. Vertragsabschluss:

Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme einer Bestellung dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Diese schriftliche Auftragsbestätigung kann zusammen mit der Übersendung der Rechnung erfolgen. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Kauf- und Lieferbedingungen des Erwerbers binden uns nicht, selbst dann, wenn diesen nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer unsere Zahlungsbedingungen ohne Einschränkung an. Die ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird hiermit auch für den Abschluss künftiger Geschäfte mit dem Käufer vereinbart.

8.Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Voll-kaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist Sitz der Gesellschaft. Sämtliche Rechts-beziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Sollte eine Klausel dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer Weise den Vertragszweck fördert.

 

 

... ... ... ... ...